Ministerin Köpping: »ASP-Bekämpfung ist für alle Beteiligten ein Kraftakt«

Am 31. Oktober 2020 wurde im Freistaat Sachsen der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) festgestellt. Das Wildschwein war im Norden des Landkreises Görlitz, bei Krauschwitz nahe der Grenze zu Polen, von einem Jäger geschossen worden. Seitdem ist es im Freistaat durch den Bau von Zäunungen, durch Suche und Bergung von Kadavern sowie durch intensive Bejagung des Schwarzwilds trotz der weiteren Ausbreitung gelungen, die Schweinepest auf ein die Landkreise Görlitz und Bautzen sowie Teile des Landkreises Meißen umfassendes Gebiet zu beschränken. Auch ein Fortschreiten weiter hinein nach Sachsen und die Bundesrepublik konnte verhindert werden. Aktuell geht die Zahl der aktiven ASP-Fälle zurück. Einem Übertreten der ASP auf einen Hausschweinbestand in Sachsen wurde bisher erfolgreich vorgebeugt. Das gelang durch die strenge Einhaltung von Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen in den schweinehaltenden Betrieben.

Staatsministerin Petra Köpping erklärt: »Die ASP-Bekämpfung ist für alle Beteiligten ein großer Kraftakt. Doch gemeinsam haben wir es geschafft, die Ausbreitung der Tierseuche zum Stillstand zu bekommen und eine weitere Ausbreitung gen Westen und Süden zu verhindern. Ich danke allen Beteiligten in den Landkreisen und Kommunen, den Jägerinnen und Jägern sowie den Landwirten für ihren engagierten Einsatz. Mit vereinten Kräften konnten wir bisher verhindern, dass Schweinebetriebe in Sachsen mit dem Virus in Berührung kamen. Genauso vereint bleiben wir an der Aufgabe dran. Wir haben der Ausbreitung der Seuche einen Stillstand aufgezwungen. Getilgt ist sie aber noch nicht. Das bleibt unser gemeinsames Ziel.«

Das Sozialministerium hat sich sowohl bei der Bundesregierung als auch bei der EU-Kommission für eine finanzielle Unterstützung der von der ASP betroffenen Bundesländer eingesetzt. Zudem warb Staatsministerin Petra Köpping in Berlin und Brüssel um eine neue Strategie der ASP-Bekämpfung.

Auch wenn in einer Region die ASP nur beim Schwarzwild auftritt, hat dies erhebliche Konsequenzen für die Halter von Hausschweinen. Das EU-Recht erlaubt das Verbringen von Hausschweinen sowie von deren Fleisch und Erzeugnissen in und aus den Sperrzonen nur noch auf Basis streng reglementierter Ausnahmegenehmigungen. Ziel des Sozialministeriums ist es, einerseits den Fokus auf die konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen zu legen, um auch weiterhin einen Viruseintrag in die Bestände der schweinehaltenden Betriebe zu verhindern. Auf dieser Basis sollte andererseits der momentan im EU-Recht verankerte Automatismus der Kopplung von umfangreichen Beschränkungen im Hausschweinebereich an das Auftreten der ASP im Wildschweinebereich aufgehoben werden.

Der Freistaat Sachsen hat in den Jahren 2020 bis 2022 rund 30 Millionen Euro für die Bekämpfung der Tierseuche zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2023 sind dafür noch einmal knapp 30 Millionen Euro gebunden. Die Bekämpfung der ASP wird auch in den kommenden Jahren weiterhin nicht nur finanziell eine große Herausforderung für den Freistaat Sachsen darstellen.

Um die Bewegungsfreiheit des Schwarzwilds einzuschränken wurden rund 788 Kilometer Festzaun und 71 Kilometer mobile Wildabwehrbarriere errichtet. Weitere 108 Kilometer Festzaun werden gerade gebaut. Die Gesamtfläche der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) beträgt aktuell 5.506 km². Sie umfasst die Landkreise Görlitz und Bautzen sowie Teile des Landkreises Meißen und der Landeshauptstadt Dresden.

Die Restriktionszonen sind im Osten, im Norden und im Westen bereits fast komplett mit doppelten Zäunungen umgeben. Dies ist die Vorbereitung zur Einrichtung von Schutzkorridoren, welche eine Ausbreitungsbarriere gegenüber dem ASP-Virus bilden sollen. Neben den Zäunungen ist die Absenkung der Schwarzwilddichte auf maximal 2 Stück pro 1000 Hektar in diesen Korridoren eine Voraussetzung für die funktionierende Barrierewirkung.

Zur Unterstützung der Suche nach verendeten Wildschweinen durch Kadaversuchhunde wurden in drei Lehrgängen insgesamt 36 geeignete Hunde auf die Suche nach Kadavern trainiert. Zusätzlich sind rund 50 weitere Kadaversuchhundegespanne aus anderen Bundesländern in Sachsen im Einsatz. Aus der Luft unterstützen bis zu 15 Hochleistungsdrohnen wochentäglich die Kadaversuche in den Restriktionszonen. Im Rahmen der verstärkten Bejagung bzw. Entnahme hat der Freistaat insgesamt 133 Fallen (60 Drahtgitterkäfige und 73 Netzfallen) angeschafft und setzt diese in den Restriktionszonen aber auch in ganz Sachsen ein. Mittels eines gemeinsamen Jagdprojekts des Sozialministeriums und des Landesjagdverbands Sachsen e.V. können Jagdausübungsberechtigte Unterstützung bei Ernte- und Drückjagden beispielsweise durch Drohnenflüge, Ansitze, Fallen und Kühltechnik erhalten.

Hintergrund

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Überlebende Tiere entwickeln keine Immunität gegen das Virus, sie können sich erneut anstecken. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Möglich ist die Übertragung auch durch Nahrungsmittel, für die mit dem ASP-Virus infiziertes Fleischverarbeitet wurde. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Am 31. Oktober 2020 gab es den Indexfall in Sachsen. Seitdem wurden ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. In Sachsen wurden bis dato insgesamt 2256 ASP-Fälle nachgewiesen. Davon sind 571 Fälle aktiv. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurden 2022 und 2023 einzelne Fälle in Hausschweinbeständen nachgewiesen.

Stand: 06. November 2023, Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt