Sehr geehrte Damen und Herren,
mit den Allgemeinverfügungen zu ASP-Restriktionszonen ist bisher eine Anzeigepflicht zu Ansitzdrückjagden gegenüber den Landratsämtern den Jägern auferlegt worden.
Um ein möglichst gleiches Anwenden von Ermessen in den Landkreisen zu ermöglichen, wurde anliegende Entscheidungsgrundlage zum Versagen von solchen Ansitzdrückjagden erarbeitet. Diese Entscheidungsgrundlage wird den Landkreisen zur Anwendung empfohlen.
Dr. Sabine Christochowitz
Referatsleiterin Sächsisches Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Veröffentlicht: 15.08.2022